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Das KfW-Förderprogramm für energieeffiziente Gebäude war 2022 oft in den Medien. Doch was wird damit gefördert und wer hat Anspruch auf Fördergelder? Dieser Blog-Beitrag fasst die Förderprodukte zusammen, die die KfW im Moment für energieeffiziente Wohngebäude anbietet.
Die Fördergelder der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sind Teil der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz). Das Ziel der Bundesförderung ist Energiesparen in Deutschland anzutreiben und die CO2-Emissionen zu senken. Mit Fördergeldern soll der Anreiz für Sanierungen und energieeffiziente Neubauten geschaffen werden.
Bei der KfW werden momentan nur Förderungen für Komplettsanierungen angeboten. Die Förderprodukte für Komplettsanierungen werden sowohl als Kredit mit Tilgungszuschuss als auch als Zuschuss angeboten.
Als Grundlage für die KfW-Förderungen gelten die Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) und die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), die am 01. Februar 2022 in Kraft getreten sind.
ACHTUNG: Das Förderprogramm für Neubauten der KfW ist momentan stark eingeschränkt. Momentan sind nur Förderungen für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse möglich.
Momentan sind im Rahmen der BEG drei Förderprodukte bei der KfW verfügbar:
261 – Sanierung zu Effizienzhaus – Wohngebäude – Kredit
Diese Förderung zielt sowohl auf energetische Sanierung als auch Ersterwerb eines kürzlich sanierten Effizienzhauses. Nach der Sanierung wird mindestens die Effizienzhausstufe 100 erreicht. Das heißt, die Gebäude erreichen mindestens die Energieeffizienz, die laut dem Gebäudeenergiegesetz Standard für Neubauten ist.
261 ist ein Kredit mit Tilgungszuschuss. Ein Tilgungszuschuss bedeutet, dass Sie eine bestimmte Prozentzahl des Kredits nicht zurückzahlen müssen. Wenn Sie z. B. einen KfW-Kredit für die Sanierung zu einem Effizienzhaus 40 beantragen, erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 45% pro Wohneinheit. Das wären 54.000 € Tilgungszuschuss bei einem Einfamilienhaus mit einem Förderkredit von 120.000 €
Es wird unterschieden zwischen förderfähiger Summe und Fördersumme. Förderfähige Summe bezieht sich darauf wie viele Kosten insgesamt gefördert werden können. So können z.B. max. 120.000 € mit einem Prozentsatz von 30% bei einem Effizienzhaus 85 gefördert werden, also sind 120.000 € die förderfähige Summe. Die Fördersumme beträgt dann maximal 36.000 €
Förderung für energetische Sanierung. Im Gegensatz zu 261 handelt es sich bei 461 um einen Zuschuss. Die Fördersummen entsprechen denen von Produkt 261.
Hierbei handelt es sich um einen Kredit mit Tilgungszuschuss für sogenannte Einzelmaßnahmen. Das bedeutet, dass nur ein Element oder einzelne Elemente eines Gebäudes saniert werden. Am Ende der Sanierungsarbeiten muss keine Effizienzhausstufe erreicht werden. Es muss lediglich die Energieeffizienz des Hauses verbessert werden.
Als Alternative zum Kredit für Einzelmaßnahmen von der KfW bietet das „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an. Mehr dazu im Blog-Beitrag zur BAFA-Förderung.
Antragsberechtigt sind: Eigentümer, Pächter, Mieter, Contractoren
261 – Sanierung zum Effizienzhaus: Gesamtsanierungen an Wohngebäuden (mindestens 50% Nutzung zum Wohnen), die nach Fertigstellung der Sanierung die Bedingungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 5 Jahre zurückliegen.
Um die Förderungen zu beantragen, muss in der Regel ein:e Energieeffizienz-Expert:in (EEE) mit einbezogen werden. Personen, die dafür in Frage kommen, finden Sie hier:
Am besten lassen Sie sich während der ganzen Sanierung oder Sanierungsmaßnahme von einem/einer EEE begleiten. Der/die EEE plant ihre Sanierung und ist regelmäßig vor Ort, um die Fortschritte an der Baustelle zu bewerten. Ihnen stehen unabhängige Berater:innen zur Seite, die Ihre Fragen beantworten und darauf achten, dass alle Sanierungsmaßnahmen wie geplant umgesetzt werden.
Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung bei der Sanierung zu einem Effizienzhaus oder einer einzelnen Sanierungsmaßnahme werden von der KfW zu 50% gefördert.
Alternativ dazu kann für Förderanträge zu Einzelmaßnahmen (262) ein qualifiziertes Fachunternehmen beauftragt werden. Das Fachunternehmen führt dieselben Überprüfungen und Anmeldungen durch. Informieren Sie sich im Einzelfall.
Grundsätzlich müssen Förderanträge eingereicht werden, bevor mit dem Sanierungs- oder Bauvorhaben begonnen wird. Doch was gilt als Vorhabensbeginn? Es gibt drei Möglichkeiten:
1.) Grundsätzlich: Die Unterzeichnung eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags (z. B. mit einem Handwerksbetrieb) gilt als der Beginn eines Vorhabens. Das bedeutet, dass der Förderantrag VOR Abschluss solcher Verträge eingereicht werden muss. Nur Planungen und Beratungen dürfen vor Antragstellung erfolgen.
2.) Vorher findet ein Beratungsgespräch mit einem Finanzierungspartner (z. B. einer Bank) statt. Dieses muss auf einem Formular („Nachweis eines Beratungsgesprächs) dokumentiert werden. Wenn dieses Beratungsgespräch vor Abschluss von Lieferungs- und Leistungsverträgen geführt wurde, gilt der Beginn der Bauarbeiten vor Ort als Vorhabensbeginn.
3.) Beim Kauf eines Gebäudes gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabensbeginn.
Gilt nicht als Vorhabensbeginn:
1.) Kontaktieren Sie eine/n EEE. Er/sie wird sich mit Ihrem Sanierungsprojekt vertraut machen. Danach wird eine „Bestätigung zum Antrag“ erstellt, die Sie unterzeichnen müssen. Das ist ein Nachweis über die voraussichtlichen förderfähigen Kosten und eine Bestätigung, dass Ihre Sanierung die technischen Mindestanforderungen einhält.
2.) Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit Ihrem Finanzinstitut. Zu diesem Beratungsgespräch bringen Sie die „Bestätigung zum Antrag“ mit. Achten Sie darauf, dass Ihr Beratungsgespräch mit dem Formular „Nachweis eines Beratungsgesprächs“ dokumentiert wird. Nur so gilt erst der Beginn der Bauarbeiten vor Ort als Vorhabensbeginn und Sie haben mehr Zeit, Ihren Förderantrag einzureichen.
3.) Ihr Finanzinstitut reicht die „Bestätigung der Durchführung“ bei der KfW ein.
4.) Achten Sie darauf, dass Sie alle Rechnungen über Lieferungen und Leistungen aufheben. Sie müssen in deutscher Sprache sein, die förderfähigen Maßnahmen, die Arbeitsleistung und die Adresse des Gebäudes beinhalten. Die Rechnungen müssen Sie unbar begleichen und die Belege (z. B. Kontoauszüge) aufbewahren.
Gefördert werden sowohl Sanierungsarbeiten durch professionelle Betriebe als auch Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen.
förderfähige Sanierungskosten: maximal 150.000 € pro Wohneinheit ( ➚Was ist eine Wohneinheit?)
Für die Berechnung der Wohneinheiten gilt die Anzahl nach der Sanierung.
Höhe des (Tilgungs-)Zuschusses:
Wie viel Prozent Ihres Kredits getilgt werden bzw. wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt von der Effizienzhausklasse ab, die Ihr Gebäude nach der Sanierung erreicht.
Geförderte Stufen und Fördersummen:
Effizienzhaus (EH) Denkmal: 5 %, max. 7.500€
EH 85: 5%; max. 7.500 €
EH 70: 10%; max. 15.000 €
EH 55: 15 %; max. 22.500 €
EH 40: 20 %; max. 30.000 €
+ 5% zusätzliche Förderung gibt es mit der EE-Klasse und dem ISFP oder der Worst Performance Building-Klasse*
*EE-Klasse
Zusätzlich zu der normalen Effizienzhaus-Klasse gibt es noch die EE-Klasse. Diese wird erreicht, wenn mindestens 55 % der Wärme- und Kälteversorgung des Hauses entweder durch erneuerbare Energien und/oder durch unvermeidbare Abwärme gewährleistet wird. (Abwärme ist die Wärme, die von einem technischen Gerät an die Umgebung abgegeben wird)
Für die EE-Klasse müssen die Gerätschaften, die zur Wärme- und Kälteerzeugung dienen, im Rahmen der geförderten Sanierung zum ersten Mal eingebaut werden. Alternativ wird das Gebäude als Bestandteil der geförderten Sanierung zum ersten Mal an ein Wärme- oder Gebäudenetz angeschlossen. Vor der Sanierung darf kein Wärmeerzeuger, mit dem die EE-Klasse erreicht wird, im Gebäude vorhanden gewesen sein.
*iSFP
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan ist eine zusätzliche Förderung möglich. Der iSFP wird ein einem/einer Energieeffizienz-Expert:in erstellt, nachdem eine Energieberatung vor Ort stattgefunden hat. Für diese Energieberatung und die Erstellung des iSFP wird vom BAFA zu 80% übernommen, siehe ➚ Blog-Beitrag zur BAFA-Förderung.
Voraussetzung:
*Worst Performance Building
Die energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes fallen unter die Kategorie “Worst performance building”(WPB). Für die Sanierung dieser Gebäude sind zusätzlich 5% Bonus bei der KFW verfügbar. Dieser Bonus ist für Häuser erhältlich, die nachher die Effizienzstufen EH 55 und 40 erreichen. Der WPB – Bonus ist mit der EE-Klasse kombinierbar.
Wie stellt man fest, dass ein Gebäude ein WPB ist?
→ folgende Maßnahmen zählen in diesem Zusammenhang nicht als Sanierungsmaßnahmen
– Maßnahmen an der Außenwand, die bis einschließlich dem 31.12.1983 durchgeführt wurdenFördersatz: 50%
Förderfähige Kosten:
Bei 50% Fördersatz bedeutet dies, dass sie z. B. von 10.000 € Kosten nur 5000 € zahlen müssten.
Fördersatz: 50%
Gefördert werden sowohl Sanierungsarbeiten durch professionelle Betriebe als auch Fachplanung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen.
Die KfW fördert in diesem Rahmen eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen; natürlich nur unter der Voraussetzung, dass sie die bisherige Energiebilanz Ihrer Immobilie signifikant verbessern. Um dies zu gewährleisten, gibt es klare Bestimmungen, die angeben, welche Einzelsanierungsmaßnahmen förderfähig sind.
Achtung: Um förderfähig zu sein, müssen die Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, die in der Anlage zu Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) angegeben sind. Sprechen Sie Ihre:n Energieeffizienz-Expert:in darauf an.
Förderfähige Kosten: Maximal 60.000 € pro Wohneinheit/Kalenderjahr (egal wie viele Anträge gestellt werden), Grundlage ist Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung.
Mindestinvestitionssumme: Maßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung) und Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik): je 2.000 €; Heizungsoptimierung: 300 €
Förderfähige Maßnahmen und Fördersätze
Fördersatz: 50%
Förderfähige Kosten: maximal 5.000 € pro Kalenderjahr bei Ein- und Zweifamilienhäusern
maximal 2.000 € pro Wohneinheit und Kalenderjahr in Mehrfamilienhäusern,
maximal 40.000 € pro Vorhaben
Bei 50% Fördersatz bedeutet dies, dass sie z. B. von 10.000 € Kosten nur 5000 € zahlen müssten.
Maßnahme Gebäudehülle | Höhe der Förderung |
---|---|
Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen) | 20 % |
Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren | 20 % |
sommerlichen Wärmeschutz durch Ersetzen oder Einbauen von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimaler Tageslichtversorgung | 20 % |
Maßnahme Anlagentechnik | Höhe der Förderung |
---|---|
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung | 20 % |
Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home), Smart-Meter, Mess- und Steuerungstechnik, Reglungstechnik | 20 % |
Maßnahme Heizungstechnik | Sondervorraussetzungen | Höhe der Förderung |
---|---|---|
1. Gas-Brennwertheizungen | Einbindung erneuerbarer Energien ist vorbereitet und erfolgt innerhalb von 2 Jahren nach Einbau: „Renewable Ready“ | 20 % |
2. Gas- Hybridheizung | Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home), Smart-Meter, Mess- und Steuerungstechnik, Reglungstechnik | 30 % |
3. Solarkollektoren
(Einbau und Ausbau) | Mindestens 50% Nutzung zu Warmwasserbereitung, Raumheizung, Kombination aus beidem, solare Kälteerzeugung, Zuführung Wärme/Kälte in Gebäudenetz | 30 % |
4. Wärmeübergabestation eines Netzes* | Mindestens 25% erneuerbare Energien | 30 % |
4.1. Wärmeübergabestation eines Netzes | Mindestens 55% erneuerbare Energien | 35 % |
5. Wärmepumpe
(Errichtung und Nachrüstung) | Mindestens 50% dient Raumheizung, Kombination Raumheizung und Warmwasserbereitung, Zuführung Wärme in ein Gebäudenetz
Nachrüstung bivalenter Systeme (Wärmepumpe unterstützt anderen Wärmeerzeuger) | 35 % |
6. Biomasseheizung | Mindestens 50% Nutzung zu Warmwasserbereitung, Raumheizung, Kombination aus beidem, Zuführung in Gebäudenetz
Mindestens 5 kW Nennwärmeleistung (von der Heizung erzeugte Energie, die auch wirklich genutzt wird – d. h. Energieverlust wird abgezogen) | 35 % |
Wenn Emissionsgrenzwert für Feinstaub von max. 2,5 mg/m³ eingehalten wird | 40 % | |
7. Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien | 80% Anteil an erneuerbaren Energien, mehr als 50% Nutzung zu Warmwasserbereitung, Raumheizung, Kombination aus beidem, Zuführung in Gebäudenetz | 35 % |
8. EE-Hybridheizung | Kombination von Heizsystemen, die auf Nutzung von erneuerbaren Energien basieren. (Maßnahme 2-7)
Förderung gilt für alle Bestandteile der Hybridheizung | 35 % |
Bei Kombination mit Biomasseanlagen (Feinstaub max. 2.5 mg/m³) | 40 % | |
Bonus beim Austausch von Ölheizungen | Folgende Heizungsanlagen werden eingebaut:
– Gas-Hybridheizung – Biomasseheizung – Wärmepumpe – EE-Hybridheizung – Wärmeübergabestation eines Netzes (EE-Anteil mindestens 25 %) | zusätzlich 10 % |
Heizungsoptimierung | Hydraulischer Abgleich ist Voraussetzung (sofern technisch möglich, ansonsten mindestens ein Heizungscheck nach DIN EN 15378)
Beispiele für förderfähiger Maßnahmen: – Einstellung der Heizkurve – Austausch von Heizungspumpen, Anpassung Vorlauftemperatur und Pumpenleistung – Optimierung von Wärmepumpen – Dämmung der Rohrleitungen – Mess-, Steuer – und Reglungstechniken | 20 % |
*Einrichtung oder Erweiterung eines privaten Wärmenetzes (Gebäudenetz). Dient ausschließlich zur Eigenversorgung von mindestens zwei Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken eines Eigentümers. Anschluss das Hauses an ein bestehendes Gebäudenetz, das die technischen Mindestanforderungen erfüllt oder an ein öffentliches Wärmenetz, wenn mindestens 25% erneuerbare Energien fließen. Für weitere Details sprechen Sie Ihre:n Energie-Effizienz-Expert:in an.
Zusätzlich zur Förderung der oben genannten Maßnahmen werden ebenfalls Arbeiten gefördert, die zur Vorbereitung und Umsetzung der Sanierungen oder zur Inbetriebnahme eingebauter Anlagen dienen.
Beispiele:
Mindestlaufzeit: 4 Jahre
Folgende Laufzeitvarianten gibt es:
Tilgungsfreijahre sind Jahre, in denen kein Beitrag und lediglich die Zinsen gezahlt werden müssen.
Der Zinssatz ist für die ersten 10 Jahre festgeschrieben. Bei einem endfälligen Kredit (d. h. zum Ende der Laufzeit wird die gesamte Summe zurückbezahlt) werden Zinsen für die gesamte Laufzeit fest vereinbart.
Für weitere Informationen fragen Sie gerne Ihre:n EEE.
Bereitstellung des Kredits:
Beitrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar.
Es werden nur Leistungen unterstützt, die von einem Fachunternehmen durchgeführt werden – nachgewiesen durch eine Rechnung. Das bedeutet: Sanierungsarbeiten, die Privatpersonen durchführen, sind nicht förderfähig. Das gilt auch bei Handwerkern.
Für Unternehmen, die Sanierungsarbeiten z. B. von qualifizierten Mitarbeiter:innen durchführen lassen, gelten Ausnahmen. Sprechen Sie dazu mit ihrem/ihrer EEE.
Kombinationen mit anderen Förderprogrammen sind meistens nur dann möglich, wenn mit den einzelnen Förderprogrammen unterschiedliche Maßnahmen gefördert werden.
Beispiel: Förderungen von BEG können gemeinsam mit Förderungen von KWKG ( Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – zur Förderung die gemeinsame und besonders effiziente Erzeugung von Strom und Wärme) beantragt werden. Sie könnten sich zum Beispiel bei der Sanierung Ihres Daches mit einer BEG-Förderung unterstützen zu lassen, aber für den Einbau einer neuen energieeffizienten Heizung eine KWKG-Förderung nutzen. Allerdings können Sie nicht eine Heizung durch das BEG und KWKG gleichzeitig fördern, sodass Fördersummen zusammengezählt werden könnten.
Weitere Beispiele:
Gleichzeitige Förderung für dieselbe Sanierungsmaßnahme ausgeschlossen:
BEG + Erneuerbares Energie Gesetz (EEG)
BEG + Bundesförderung für Wärmenetze (z. B. Erneuerbare Energien Premium, Bundesförderung für Effiziente Wärmenetze, Wärmenetzsysteme 2.0)
BEG + KfW- Programm „Zuschuss Brennstoffzelle“
Förderungen, die für dieselbe Maßnahme weder gleichzeitig mit der KfW-Förderung noch mit zeitlichem Abstand beantragt werden können:
Zuschussvariante beim BAFA für Einzelmaßnahmen
Altersgerecht Umbauen -Kredit (159) oder – Investitionszuschuss (455)
Vorgängerprogramme (CO2- Gebäudesanierungsprogramm/EBS-Programme, Marktanreizungsprogramm (MAP)
Steuerliche Förderung
ACHTUNG: Werden für dieselbe Maßnahme zwei Förderungen beansprucht, dürfen insgesamt höchstens 60% der Kosten übernommen werden. Übersteigt die Förderquote 60%, wird die BEG-Förderung entsprechend gekürzt. Falls bereits Gelder ausgezahlt wurden, die über diese 60% übersteigen, müssen sie zurückerstattet werden.
Eine Aufstockung des Kreditbetrags oder Tilgungszuschusses ist im Nachhinein nicht möglich. Es gelten die im Antrag beantragten Summen.
261 – Sanierung zum Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen – Kredit: Innerhalb von 18 Monaten nachdem Sie Ihren Kredit abgerufen haben, müssen Sie belegen, dass Sie das Geld ordnungsgemäß verwendet haben.
461 – Sanierung zum Effizienzhaus – Zuschuss: Das Sanierungsvorhaben muss innerhalb von 24 Monaten nach Bestätigung des Antrags durchgeführt werden. Sie müssen spätestens 6 Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums die Umsetzung Ihrer Sanierungsmaßnahme nachweisen.
Folgende Dokumente müssen Sie für 10 Jahre nach Ihrer Förderung aufbewahren, damit Sie sie der KfW vorlegen können:
1.) Der Zuschuss muss VOR Beginn des Vorhabens beantragt werden. Das bedeutet: Noch bevor Verträge für Lieferung oder Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen werden.
2.) Der Zuschuss wird im Zuschussportal (kfw.de/zuschussportal) beantragt. Als Privatperson kann man für die Beantragung auch einen Bevollmächtigung für eine dritte Person ausstellen, z. B. eine:n Energieeffizienz-Expert:in. Ein Muster für diese Vollmacht findet sich unter www.kfw.de/461, Formulare und Downloads, Downloads.
3.) Der/die Energieeffizienz-Expert:in erstellt die „Bestätigung zum Antrag“
4.) Sobald die Antragsbestätigung von der KfW eingegangen ist, müssen Sie sich als Zuschussempfänger auf dem KfW-Zuschussportal identifizieren.
Weitere Details zur KfW-Förderungen wie beispielsweise Sperrfristen nach Ablehnung eines Förderkredits, Wechsel in andere Effizienzhausstufen, Details zu Zinsberechnung, KfW-Krediten für Denkmalgeschützte Gebäude, Antragstellung als Wohnungseigentümergemeinschaften etc. lassen sich auf der entsprechenden Seite der KfW finden. Natürlich besteht immer die Möglichkeit, dass Sie sich bei Ihrer/Ihrem Energieeffizienz-Expert:in erkundigen.
Unser Elfchen Elhado kennt sich bestens mit Energie und Immoblien aus. Für Sie recherchiert er spannende Artikel rund um die Themen Energieeffizienz und Hauskauf/-verkauf unter dem großen Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit.
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Zum Wohnen bestimmte Räume in einem Wohngebäude, die zusammenhängen und die eigenständige Führung eines Haushalts ermöglich, d. h. über eine eigene, abschließbare Tür, Küche/Kochnische, Bad/WC verfügen.