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Auch das Jahr 2023 hält bei den BEG-Förderungen einige Neuigkeiten bereit. Unter anderem sind endlich Materialkosten bei Eigenleistungen förderfähig. Gleichzeitig steigen allerdings die technischen Mindestanforderungen.
Elhado schaut sich genau an, welche Änderungen am 1. Januar 2023 in Kraft getreten sind.
Wichtig: Die folgenden Änderungen gelten nur für Anträge, die ab dem 01.01.2023 eingereicht werden! Auf vorher eingereichte Anträge wirken sie sich nicht aus!
Materialkosten von fachgerecht ausgeführten Sanierungen werden jetzt auch gefördert, wenn Bauherr :innen sie selbst durchführen. Solche selbst durchgeführten Sanierungsarbeiten werden als Eigenleistungen bezeichnet. Damit die Förderung der Materialkosten genehmigt werden kann, müssen ein:e Energie – Effizienz – Expert:in oder ein Fachbetrieb prüfen, ob die Eigenleistung den Angaben des BEG entspricht und die angegebenen Materialkosten korrekt sind.
Austausch von defekter Heizung
Mietkosten provisorischer Heizung können mit gefördert werden. Voraussetzung: Einbau einer förderfähigen Heizungsanlage (die die gesamte Wärmeversorgung übernimmt) oder ein förderfähiger Netzanschluss innerhalb der Frist des Zuwendungsbescheids.
Brennstoffzellen
Brennstoffzellen fallen ab 2023 unter die BEG-Förderung ( bis jetzt bei der KfW- außerhalb der BEG). Die eingebauten Brennstoffzellenheizungen müssen mit grünem Wasserstoff oder Biomethan betrieben werden. Fördersatz: 25%.
Biomasseheizungen
Biomasseheizungen sind nur noch in Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpen förderfähig. Der Feinstaubausstoß darf nicht höher sein als 2.5 mg/m³. Den Innovationsbonus gibt es nicht mehr. Der jahreszeitliche Raumheizungsnutzungsgrad (ETAs) muss 81% betragen. 65% des Gebäudes müssen durch erneuerbare Energien beheizt werden (bisher 55%). Tipp: Beim Steuerbonus gibt es für Biomasseheizungen 20%-Förderung ohne eine Pflicht für Solarthermie oder Wärmepumpen!
Wärmepumpen
Die technischen Mindestanforderungen werden in den nächsten Jahren allmählich verschärft werden. Ist ein Gebäude für eine Wärmepumpe nicht geeignet, gibt es auch keine Förderung. Ein Gebäude ist geeignet, wenn die Wärmepumpe rechnerisch eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 2,7 erreicht.
Weitere Neuerungen:
Heizungsoptimierung
Bei Öl-und Gasheizung (fossile Heizungsanlagen) gibt es nur noch eine Förderung, wenn diese nicht älter als 20 Jahre sind. Die Förderung wird auf kleine Gebäude (nicht mehr als 5 Wohneinheiten bei Wohngebäuden, nicht mehr als 1000 m² bei Nichtwohngebäuden) begrenzt.
Gebäude- und Wärmenetze
Errichtung von Gebäudenetzen ohne Biomasse sind jetzt mit 30% anstatt 25% förderfähig (max. 25% Biomasse – Fördersatz: 25%, max. 75% Biomasse – Fördersatz: 20%). Biomasseanlagen sind nur dann bei Gebäudenetzen förderfähig, wenn sie mit einer anderen EE kombiniert werden, deren Wärmemengenanteil mindestens 25% beträgt. Anschluss an fossile Heizungsanlagen ist nicht förderfähig.
Gebäudenetze müssen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien und/oder unvermeidbare Abwärme betrieben werden. Für Errichtung, Umbau und Erweiterung muss ein:e Energie- Effizienz – Expert:in eingebunden werden.
Der Anschluss an ein Wärmenetz ist jetzt zu 30% förderfähig und es bestehen keine technischen Anforderungen für den EE-Anteil oder den Primärenergiefaktor.
Der Worst Performance Building– Bonus steigt von 5 auf 10%. In Zukunft hat bereits ein Gebäude Anspruch auf Förderung, das zum Effizienzhaus (EH) 70 EE saniert wird. Anmerkung: Die Bestätigung zum Antrag für den WPB- Bonus für die EH 70 EE -stufe kann aus technischen Gründen erst ab dem 23.02.2023 erstellt werden. Trotzdem kann mit dem Vorhaben am 01.01.2023 begonnen werden, wenn ein Beratungsgespräch auf der aktuellen Version des “Nachweis eines Beratungsgesprächs“ (Version 01/2023) festgehalten wurde.
EE – Klasse: Der Deckungsanteil aus erneuerbaren Energien, um die EE-Klasse zu erreichen, steigt auf 65%. Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist bei der EE-Klasse Pflicht.
Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher werden bei der EH – Sanierung nicht mehr gefördert. Als Ersatz wird die EEG Förderung viel attraktiver – siehe KfW – Programm 270.
Private Eigenleistungen: Materialkosten werden gefördert
DIN V 18599: Der EH-Nachweis muss nach GEG mit DIN V 18599 berechnet werden. Nachweise mit DIN V 4701-10/DIN V4108-6 sind nicht mehr zulässig.
Bonus für serielle Sanierung: für eine Sanierung mit vorgefertigten Fassaden – und/oder Dachelementen an einem bestehenden Gebäude gibt es eine Förderung von 15%. Voraussetzung: Sanierung auf EH-Stufe 40 oder 55. Dieser Bonus kann mit der EE- Klasse und dem WPB-Bonus kombiniert werden. Allerdings werden beide Boni auf eine Summe von 20% beschränkt, wenn bei einem WPB eine serielle Sanierung umgesetzt wird. Weitere Infos zur seriellen Sanierung werden ab 2023 in einem Infoblatt zu finden sein.
Ab März 2023 sollen Neubeuten über die neue Richtlinie „Klimafreundlicher Neubau“ gefördert werden, die sich stark auf den Lebenszyklus von Gebäuden ausrichten soll. Vom Bau bis zum Abriss von Gebäuden sollen möglichst wenig CO2 ausgestoßen sowie wenig Ressourcen, Flächen und Energie verbraucht werden. Dafür wird vor allem auf das staatliche Nachhaltigkeitssiegel geachtet.
Unser Elfchen Elhado kennt sich bestens mit Energie und Immoblien aus. Für Sie recherchiert er spannende Artikel rund um die Themen Energieeffizienz und Hauskauf/-verkauf unter dem großen Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit.
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2024: JAZ muss mindestens 3,0 betragen. Luft-Wasser-Wärmepumpen: die Geräuschemission des Außengeräts muss mindestens 5 dB niedriger sein als nach Ökodesign – Verordnung. TMA an Raumheizungsnutzungsgrad steigen.
2025: Wärmepumpen müssen an ein zertifiziertes Smart-Meter -Gateway angeschlossen werden.
2026: Wärmepumpen sind nur förderfähig, wenn Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB niedriger liegen als die Geräuschemissionsgrenzwerte für Wärmepumpen in der Ökodesign – Verordnung .