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Grafik für Baubegleitung Einzelmaßnahme

Baubegleitung Einzelmaßnahme

Sanierungskonzept, Unterstützung bei Ausschreibungen und Beantragung von Fördermitteln – ELHADO ist Ihr Energieberater bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen.

Ihre Heizung ist in die Jahre gekommen oder Ihre Fenster sind nicht mehr dicht? Wenn Sie die Sanierung einer Einzelmaßnahme (EM) planen, ist ELHADO Engineering Ihr richtiger Partner. Von  der Planung des Sanierungskonzepts über die Beantragung von Fördermitteln bis hin zur Bauabnahme unterstützen wir Sie gerne. 

Dabei bietet ELHADO drei Möglichkeiten: Die Basis-Begleitung der Einzelmaßnahme und unsere Standard und Premium Baubegleitung. 

Im Rahmen der Basis-Begleitung für die Einzelmaßnahme prüfen wir das Angebot von Fachbetrieben, erstellen die Unterlagen, die für die Antragstellung nötig sind (u.a. technische Projektbeschreibung und technischen Projektnachweis). Im Falle von Eigenleistungen bestätigen wir die fachgerechte Durchführung und korrekten Kostenangaben Ihrer Sanierungsarbeiten.

Unsere Baubegleitungspakete beinhalten eine komplette Betreuung der Sanierungsmaßnahme. Das bedeutet, wir helfen Planung und  Angebotsausschreibung für Fachbetriebe, werten Angebote aus, überprüfen korrekte Angaben und Durchführen bei Eigenleistung, stellen den Förderantrag und  die dafür nötigen Unterlagen und mehr.  Auf beide Baubegleitungsvarianten gibt es einen BAFA-Zuschuss von 50%!

BAUBEGLEITUNG
für BEG Einzelmaßnahme

Die BEG EM ist ein Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann.
Bei Einzelmaßnahmen (EM) handelt es sich um einzelne Sanierungsmaßnahmen (z.B. Austausch von Fenstern oder Heizung), mit denen kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.

Erfahren Sie hier, was genau durch die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen gefördert wird und wie eine Baubegleitung bei ELHADO abläuft.

Ausschnittsfoto von Schreibtisch mit Macbook, Bauhelm, Maßband, Kugelschreiber, Lineal, Kaffeetasse, Terminplaner, Wasserwaage und Grundrissen einer Immobilie - Foto für Baubegleitung bei ELHADO Engineering
Ausschnittsfoto von Schreibtisch mit Macbook, Bauhelm, Maßband, Kugelschreiber, Lineal, Kaffeetasse, Terminplaner, Wasserwaage und Grundrissen einer Immobilie - Foto für Baubegleitung bei ELHADO Engineering

Die BEG EM ist ein Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, die beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann.
Bei Einzelmaßnahmen (EM) handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen, mit denen insgesamt kein Effizienzhaus-Standard erreicht wird. Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.

Erfahren Sie hier, was genau durch die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien in Gebäuden durch Einzelmaßnahmen gefördert wird und wie eine Baubegleitung bei ELHADO abläuft.

Beim BAFA können seit Januar 2021 Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden.

Zuschüsse gibt es für folgende Einzelmaßnahmen

An der Gebäudehülle werden alle Maßnahmen gefördert, die dafür sorgen, dass das Haus eine bessere Energieffizienz erhält. Im Detail:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Förderung: 15 % + 5 % ISFP-Bonus
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Förderung: 15 % + 5 % ISFP-Bonus

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
  • Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Förderung: 10 bis 30 %
 
kein ISFP-Bonus aber 10 % Öl-/Gastauschbonus
 
Nicht gefördert werden:
  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Förderung: 15 % + 5 % ISFP-Bonus

Aktuell nicht mit ELHADO Engineering möglich.

An der Gebäudehülle werden alle Maßnahmen gefördert, die dafür sorgen, dass das Haus eine bessere Energieffizienz erhält. Im Detail:

  • Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren
  • Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung
Förderung: 15 % + 5 % ISFP-Bonus
  • Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der technischen Anlagen des Gebäudes („Efficiency Smart Home“) oder des angeschlossenen (förderfähigen) Gebäudenetzes

Förderung: 15 % + 5 % ISFP-Bonus

Nicht gefördert werden:

  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
  • Gas-Brennwertheizung (Renewable Ready)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Solarkollektoranlagen
  • Biomasseheizungen
  • Wärmepumpen
  • Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
  • Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Förderung: 10 bis 30 %
 
kein ISFP-Bonus aber 10 % Öl-/Gastauschbonus
 
Nicht gefördert werden:
  • Eigenbauanlagen und Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben werden oder betrieben worden sind (Prototypen)
  • gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlagenteilen
  • der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive der Einstellung der Heizkurve
  • der Austausch von Heizungspumpen sowie der Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung, Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen im Sinne der Richtlinien
  • im Falle einer Wärmepumpe auch die Optimierung der Wärmepumpe
  • die Dämmung von Rohrleitungen
  • der Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude oder gebäudenah (auf dem Gebäudegrundstück)
  • die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Förderung: 15 % + 5 % ISFP-Bonus

 

Wer ist antragsberechtigt?

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Logo der Energieeffizienzexperten für Förderprogramme des Bundes

Für Maßnahmen an der Gebäudehülle sowie Anlagentechnik (außer Heizung) ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (also von Leuten wie uns) erforderlich. Wir unterstützen Sie aber auch gerne in Bezug auf Einzelmaßnahmen der Heizungstechnik – zum Beispiel um im Falle einer Eigenleistung die fachgerechte Durchführung und korrekten Materialkosten zu bestätigen. 

Welche Summe wird gefördert?

Um einen Zuschuss zu erhalten müssen mindestens 2.000 € investiert werden. Förderfähige Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen sind auf 60.000 € pro Wohneinheit gedeckelt. Bei einer Förderung von 15 % können beispielsweise für ein Einfamilienhaus bis zu 9.000 € zurück erstattet werden.  

Handelt es sich bei der Einzelmaßnahme um einen Teil des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP), die innerhalb von 15 Jahren nach Erstellen des iSFPs umgesetzt wird, erhöht sich die Förderung noch einmal um 5 %. Das bedeutet bei Sanierungsausgaben von 60.000 € also 12.000 € Fördersumme. 

Auch die Leistungen des Energieberaters sind förderfähig. Kommt eine BEG-Förderung für eine Baubegleitung zustande, werden davon 50 % der Kosten erstattet. 

So läuft die Baubegleitung - hier informieren ➚

Leistungen

BEG Einzelmaßnahme bei ELHADO Engineering

Sie haben die Möglichkeit, alle erforderlichen Unterlagen (TPB & TPN) von uns zusammenstellen zu lassen oder den gesamten Förderantrag gemeinsam mit einer Baubegleitung vertrauensvoll in unsere Hände zu geben.

Basis
Standard Baubegleitung
Premium Baubegleitung
BAFA-Zuschuss
50 %
50 %
Beantragung Fördermittel
Beratung am Telefon
Sanierungskonzept
Ausschreibung und Angebotseinholung
Unterstützung und Beratung
komplette Ausschreibung und Angebotseinholung
Angebotsauswertung
Prüfung auf Förderfähigkeit
Nachfass der Angebote
nach Zeitaufwand
nach Zeitaufwand
Bestätigung der geplanten Maßnahmen (TPB)
Prüfung der Bauausführung
nach Zeitaufwand
Bestätigung der Umsetzung (TPN)
Standard Baubegleitung
Premium Baubegleitung
BAFA-Zuschuss
50 %
50 %
Beantragung Fördermittel
Beratung am Telefon
Sanierungskonzept
Ausschreibung und Angebotseinholung
Unterstützung und Beratung
komplette Ausschreibung und Angebotseinholung
Angebotsauswertung
Prüfung auf Förderfähigkeit
Nachfass der Angebote
nach Zeitaufwand
Bestätigung der geplanten Maßnahmen (TPB)
Prüfung der Bauausführung
Bestätigung der Umsetzung (TPN)

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Sanierungsvorhaben.

NEHMEN SIE KONTAKT AUF

Sie möchten sich unverbindlich telefonisch beraten lassen oder einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren? Schreiben Sie uns gerne über das Kontaktformular – wir melden uns schnellstmöglich werktags bei Ihnen zurück.

Füllen Sie gerne auch bereits im Vorfeld unsere Checkliste mit allen relevanten Informationen aus und laden diese direkt hier hoch. Gerne erstellen wir Ihnen dann ein individuelles Angebot Ihr Sanierungsvorhaben betreffend.

Schreiben Sie uns

kontakt@elhado-engineering.de

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9:00 - 16:00 Uhr

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Wie läuft das BEM EM - Antragsverfahren ab?

Einzelmaßnahmen BAFA

  1. Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte/-Expertin (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB).
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
    • (Formulierungshilfe hier unter A.25 oder Mustervertrag hier)  
  3. Online-Antrag mit Angabe der TPBID (vom EEE erhalten) stellen auf www.bafa.de/beg.
  4. Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
  5. Die Effizienzmaßnahme umsetzen.
  6. Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch Energie-Effizienz-Expertin/-Experten (EEE) bzw. Fachunternehmen erstellen lassen.
  7. Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPNID.
  8. Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA.

Heizungsförderung KfW

Ab sofort (seit Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023; Übergangsregelung):

  1. An Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen wenden. Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert*in auf Wunsch nach Förderung ansprechen.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen.
  3. Vorhaben umsetzen. Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich. Bitte beachten, dass die Vorhabensumsetzung auf eigenes Risiko erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
  4. Bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, vom Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen und Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich beantragen.
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert*in erstellen lassen.
  6. Identifizierung durchführen, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.

Bei einem Vorhabenbeginn ab 1. September 2024:

  1. An Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen wenden und auf Wunsch nach Förderung ansprechen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen (möglichst mehrere Angebote vergleichen!). Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Zudem ist erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist.
  3. Im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, Zuschuss beantragen und der Erhalt der Zuschusszusage abwarten.
  4. Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen und Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expertin/Experten erstellen lassen.
  5. Sich identifizieren, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.

Quelle: FAQ BEG EM,  Stand 20.12.2023 

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html