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Für Hobbyhandwerker:innen und Profis, die gerne selbst die Energieeffizenz ihres Hauses verbessern möchten, gibt es seit ersten Januar 2023 gute Nachrichten: Eigenleistungen sind wieder förderfähig! Doch was bedeutet das und worauf ist zu achten?
Als Eigenleistungen gelten Sanierungsarbeiten, die Förderantragsteller:innen selbst durchführen. Sowohl bei Einzelmaßnahmen als auch bei Sanierungen zum Effizienzhaus sind Eigenleistungen förderfähig. Dabei ist es auch möglich, Sanierungsmaßnahmen nur teilweise selbst anzugehen und zum Teil von einem Fachunternehmen ausführen zu lassen.
Im Unterschied zu einer Sanierung durch ein Fachunternehmen sind bei Eigenleistungen nur die Materialkosten förderfähig. Arbeitszeit fällt nicht unter die Förderung, genauso wenig Materialien zur Umsetzung von Umfeldmaßnahmen.
ACHTUNG: Besonders wichtig für die Förderfähigkeit von Eigenleistungen sind korrekt eingereichte Rechnungen. Darauf dürfen nur förderfähige Punkte aufgelistet sein. Das bedeutet: Lediglich die Kosten für Materialien, die direkt für die Sanierungsarbeiten notwendig sind, haben auf der Rechnung zu stehen. Ansonsten wir Ihre Förderung nicht genehmigt. Zudem müssen die Rechnungen in deutscher Sprache vorliegen und den Namen des/der Antragsteller:in enthalten.
Die Fördersummen und Konditionen sind bei Eigenleistung und Fremdvergabe gleich. Hierzu empfehlen wir unsere Artikel zu den BAFA & KfW-Förderungen, die wir auf dem neusten Stand halten.
Energie-Effizienz-Expert:innen werden auch bei Eigenleistungen zur Antragstellung aller Förderungen außer für Heizungsanlagen benötigt. Zusätzlich zu den allgemein notwendigen Unterlagen (z. B. technische Projektbeschreibung) muss der/die EEE die fachgerechte Durchführung der Eigenleistung und die korrekte Angabe der Materialkosten bestätigen.
Dieser Nachweis wird für Eigenleistungen bei der Installation von Heizungsanlagen ebenfalls gefordert. In diesem Fall können sowohl EEE als auch qualifizierte Fachbetriebe korrekte Durchführung und Materialkosten bestätigen.
Tipp: Insbesondere für Hobbyhandwerker:innen lohnt sich das intensive Miteinbeziehen eines:einer EEE in Form der Baubegleitung. Technische Mindestanforderungen können schon vor Kauf der Materialien überprüft werden, damit auch alle Materialien förderfähig sind. Zudem ist eine genaue Überwachung der Sanierungsarbeiten möglich, sodass es bei der finalen Prüfung der fachgerechten Durchführung keine bösen Überraschungen gibt.
Auch für Unternehmen sind Eigenleistungen förderfähig. Eine baufachlich kompetente Person, die zur Rechnungslegung durch §238 des Handelsgesetzbuchs verpflichtet ist, muss die Sanierungsarbeiten als aktivierte Eigenleistung erfassen. Sanierungsarbeiten können von fachlich qualifizierten Mitarbeiter:innen des Unternehmens, eigenen Gewerken bzw. Tochterunternehmen durchgeführt werden. Unternehmer- und Gesellschafter:innen können ihr eigenes Fachunternehmen mit der Durchführung privater Sanierungsvorhaben beauftragen – das gilt auch für Bauträger.
Unser Elfchen Elhado kennt sich bestens mit Energie und Immoblien aus. Für Sie recherchiert er spannende Artikel rund um die Themen Energieeffizienz und Hauskauf/-verkauf unter dem großen Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit.
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