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Was sind die BAFA Förderungen für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen? Welche Voraussetzungen muss Ihr Haus erfüllen, um gefördert zu werden? Wir schauen uns gemeinsam an, welche BAFA-Förderprogramme es gibt und wie man Anrecht darauf hat.
Fördermittel, Fördermittel, Fördermittel… das Wort ist im Zusammenhang mit energieeffizienter Sanierung allgegenwärtig. Sie möchten Ihr Haus sanieren, Energie sparen und dafür gerne vom Staat gefördert werden. Also haben Sie sich auf die Suche nach geeigneten Förderprogrammen gemacht. Sind Sie dabei wie so viele über einen Berg von langen PDF-Dokumenten und unübersichtlichen Internetseiten gestolpert, und wissen gar nicht mehr, wo Ihnen der Kopf steht?
Die Fördergelder können entweder als Zuschuss oder als Kredit mit ➚Tilgungszuschuss ausgezahlt werden.
In diesem Artikel werden wir uns mit allen vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) angebotenen Fördermaßnahmen beschäftigen.
Die Fördermaßnahmen des BAFA konzentrieren sich vor allem auf Einzelmaßnahmen. Dabei handelt es sich um Sanierungsmaßnahmen, die die energetische Bilanz des Hauses verbessern, ohne dass es zu einem sogenannten Effizienzhaus werden muss. (Effizienzhäuser zeichnen sich dadurch aus, dass sie eine höhere Energieeffizienz erreichen als per Gesetz vorgegeben.) Beispielsweise gehören der Austausch von Fenstern oder der Einbau einer neuen Heizungsanlage zu solchen Einzelmaßnahmen.
Die BAFA-Förderungen sind Zuschüsse. Das bedeutet, das BAFA übernimmt einen bestimmten Prozentanteil der Kosten.
Damit Bau- und Sanierungsmaßnahmen vom BAFA gefördert werden können, müssen einige Bestimmungen und Abläufe eingehalten werden.
Doch schauen wir uns zuerst an, welche Förderpakete es gibt und was diese beinhalten. Hierbei zeigen wir, wer Anspruch auf die Förderung hat, welche Maßnahmen die Förderung beinhaltet und wie viel Prozent der Ausgaben die Förderung übernimmt
Die BAFA-Förderungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Förderung von Energieberatung, Planung und Baubegleitung sowie Förderung von Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Energieberatungsmaßnahmen finden vor der Sanierung, Planung und Baubegleitung erfolgen logischerweise vor und während der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen. Dementsprechend lassen sich diese Fördermaßnahmen miteinander verbinden.
Achtung: Für die Antragstellung fast aller Fördermaßnahmen des BAFA ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE oder in diesem Artikel auch manchmal Energieberater:in genannt) nötig. Ausgenommen sind nur die Förderung für Heizungstechnik und Heizungsoptimierung.
Mehr zu Energie-Effizienz-Expert:innen und welche EEE es in Ihrer Nähe gibt: www.energie-effizienz-experten.de
Insbesondere falls Sie nicht so recht einschätzen können, in welchem energetischen Zustand sich Ihre Immobilie befindet und welche Sanierungsarbeiten sinnvoll wären, ist als Einstieg eine generelle Energieberatung zu empfehlen.
Bei der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ handelt es sich um eine Rundumbewertungen des energetischen Zustands Ihres Gebäudes. (Wie viel Energie wird zum Heizen, für Warmwasser und Strom benötigt, wie viel Energie geht ungenutzt verloren und weshalb?)
Ein:e Energieeffizienzexpert:in schaut sich gemeinsam mit Ihnen alle Stärken und Schwächen Ihres Gebäudes an. Ziel ist es, dass der Beratung konkrete Sanierungspläne folgen. Dementsprechend erkundigt sich der:die Energieberater:in nach Ihren Wünschen sowie finanziellen und zeitlichen Möglichkeiten.
Im Anschluss wird ein sogenannter „individueller Sanierungsfahrplan“ (iSFP) erstellt, der den energetischen Zustand Ihres Hauses detailliert veranschaulicht und konkrete Vorschläge für zukünftige Sanierungsmaßnahmen enthält. Dabei kann sowohl auf das Erreichen einer Effizienzhausstufe hingearbeitet werden, als auch auf die Umsetzung mehrerer Einzelmaßnahmen.
Wichtig ist nur, dass eine deutliche Verbesserung der energetischen Bilanz des Gebäudes in Aussicht steht. Der Förderantrag muss von einer:m EEE gestellt werden.
Super: Mit einem ISFP bekommen Sie auf viele Sanierungsmaßnahme zusätzlich 5% Förderung auf viele Maßnahmen, wenn diese innerhalb von 15 Jahren nach der Erstellung das ISFP beantragt wird.
Voraussetzungen: Das Gebäude steht in Deutschland, der Bauantrag oder die Bauanzeige liegen zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 10 Jahre zurück und das Gebäude dient überwiegend zum Wohnen.
Maximaler Fördersatz: 80% der Kosten
Maximal geförderte Summen: 1300 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
1700 € bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten
Ist das Gebäude Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft, besteht die Möglichkeit für 500 € zusätzlich Förderung, falls der individuelle Sanierungsfahrplan von dem:der Energie-Effizienz-Expert:in bei einer Versammlung oder Sitzung erläutert wird.
Falls gewünscht, kann auf die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ die „Fachplanung und Baubegleitung bei Einzelmaßnahmen“ folgen.
Planen Sie von Beginn an nur eine oder wenige Einzelsanierungsmaßnahmen, können Sie auch problemlos direkt mit der Fachplanung und Baubegleitung in Ihr Sanierungsprojekt starten (Bedenken Sie aber, dass die zusätzlichen 5% Förderung durch den ISFP dann wegfallen).
Diese Förderung gilt für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden. Sie kann NUR gemeinsam mit einer Förderung für eine Einzelmaßnahme beantragt werden..
Fördersatz: 50%
Förderfähige Kosten: 5000 € bei Ein- und Zweifamilienhäusern
2000 € pro Wohneinheit in Mehrfamilienhäusern, maximal 20.000 € pro Zuwendungsbescheid
Bei 50% Fördersatz bedeutet dies, dass sie z. B. von 5000 € Kosten nur 2500 € zahlen müssten.
Bei der Fachplanung und Baubegleitung geht der:die Energie-Effizienz-Expert:in folgendermaßen vor:
1. Gemeinsam mit Ihnen wird die Sanierungsmaßnahme im Detail geplant
2. Sie werden bei der Suche nach einem geeigneten Handwerksbetrieb oder einer Baufirma unterstützt (die Maßnahme MUSS für die Förderung von einem passenden Fachbetrieb durchgeführt werden!!)
3. Die Durchführung der Sanierung durch den Handwerks- oder Baubetrieb wird genau kontrolliert, sodass besprochene Energiestandards eingehalten und alles ordnungsgemäß und nach Ihren Wünschen durchgeführt wird.
4. Nach Sanierungsabschluss erfolgt eine Abnahme und Bewertung der Sanierungsmaßnahme.
WICHTIG: Die Förderung muss VOR Beginn einer Sanierung/eines Hausbaus beantragt werden. Als Beginn gilt Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags, der zur Ausführung des Projekts/der Maßnahme gehört. Planungs- und Beratungsleistungen sind davon ausgeschlossen. Zuschuss wird nach Inbetriebnahme gezahlt.
Nur Beratungsleistungen, auf die ein tatsächliches Projekt folgt, werden gefördert.
Beispiel: Sie lassen sich über eine mögliche neue Heizung beraten, nutzen den Termin aber nur zur Information und wünschen keine Planung und Baubegleitung des Projekts durch eine:n Energieberater:in. In diesem Fall handelt es sich um eine einfache Energieberatung, die nicht gefördert wird.
Mit der Förderung von Planung und Baubegleitung einzelner Sanierungsmaßnahmen lässt sich die „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ verknüpfen. Daher muss auch nur ein Antrag für beide Fördermaßnahmen gestellt werden.
Pro Jahr kann eine Summe von bis zu 60.000 € pro Wohneinheit gefördert werden. Das bedeutet zum Beispiel bei einer Förderung von 20%, dass das BAFA 20 % der 60.000 € übernimmt. Das entspricht 12.000 €. Wie viele Einzelmaßnahmen Sie beantragen, ändert an dem Jahresetat nichts.
Das BAFA fördert in diesem Rahmen eine Vielzahl von Sanierungsmaßnahmen; natürlich nur unter der Voraussetzung, dass sie die bisherige Energiebilanz Ihrer Immobilie signifikant verbessern. Um dies zu gewährleisten, gibt es klare Bestimmungen, die angeben, welche Einzelsanierungsmaßnahmen förderfähig sind.
Achtung: Um förderfähig zu sein, müssen die Maßnahmen den technischen Mindestanforderungen entsprechen, die in der Anlage zu Richtlinien für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) angegeben sind. Sprechen Sie Ihre:n Energie-Effizienz-Expert:in darauf an.
Maßnahme Gebäudehülle | Höhe der Förderung |
---|---|
Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken, Bodenflächen) | 15% +5% ISFP-Bonus |
Erneuerung von Fenstern, Außentüren, -toren | 15 %
+5% ISFP-Bonus |
sommerlichen Wärmeschutz durch Ersetzen oder Einbauen von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimaler Tageslichtversorgung | 15 % +5% ISFP-Bonus |
Maßnahme Anlagentechnik | Höhe der Förderung |
---|---|
Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- / Kälterückgewinnung | 15 % +5% ISFP-Bonus |
Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung (Efficiency Smart Home), Smart-Meter, Mess- und Steuerungstechnik, Reglungstechnik | 15 % +5% ISFP-Bonus |
Fördersatz: 50%
Förderfähige Kosten:
Bei 50% Fördersatz bedeutet dies, dass sie z. B. von 10.000 € Kosten nur 5000 € zahlen müssten.
Allgemein gefördert werden:
Grundsätzlich nicht gefördert werden:
Maßnahme Heizungstechnik | Sondervorraussetzungen | Höhe der Förderung |
---|---|---|
1. Solarthermie
(Einbau und Ausbau) | Mindestens 50% Nutzung zu Warmwasserbereitung, Raumheizung, Kombination aus beidem, solare Kälteerzeugung, Zuführung Wärme/Kälte in Gebäudenetz | 25% ~kein ISFP Bonus ~+10% Öl/Gas-Austausch-Bonus |
2. Anschluss Wärme-/Gebäudenetz | Mindestens 25% erneuerbare Energien | 25% ~kein ISFP Bonus ~+10% Öl/Gas-Austausch-Bonus |
2.1 Errichtung/Erweiterung Gebäudenetzanschluss* | Mindestens 55% erneuerbare Energien | 25% ~kein ISFP Bonus ~+10% Öl/Gas-Austausch-Bonus |
3. Wärmepumpe
(Errichtung und Nachrüstung) | Mindestens 50% dient Raumheizung, Kombination Raumheizung und Warmwasserbereitung, Zuführung Wärme in ein Gebäudenetz
Nachrüstung bivalenter Systeme (Wärmepumpe unterstützt anderen Wärmeerzeuger) | 25-30% ~kein ISFP Bonus ~+10% Öl/Gas-Austausch-Bonus ~inklusive 5% Wärmepumpen-Bonus, wenn die Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser ist |
4. Biomasseheizung | Mindestens 50% Nutzung zu Warmwasserbereitung, Raumheizung, Kombination aus beidem, Zuführung in Gebäudenetz
Mindestens 5 kW Nennwärmeleistung (von der Heizung erzeugte Energie, die auch wirklich genutzt wird – d. h. Energieverlust wird abgezogen) | 10% ~kein ISFP Bonus ~+10% Öl/Gas-Austausch-Bonus |
5. Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien | 80% Anteil an erneuerbaren Energien, mehr als 50% Nutzung zu Warmwasserbereitung, Raumheizung, Kombination aus beidem, Zuführung in Gebäudenetz | 25 % ~kein ISFP Bonus ~+10% Öl/Gas-Austausch-Bonus |
6. EE-Hybridheizung | Kombination von Heizsystemen, die auf Nutzung von erneuerbaren Energien basieren. (Maßnahme 2-7)
Förderung gilt für alle Bestandteile der Hybridheizung | 25-30% ~kein ISFP Bonus ~+10% Öl/Gas-Austausch-Bonus ~inklusive 5% Wärmepumpen-Bonus, wenn die Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser ist |
Bei Kombination mit Biomasseanlagen (Feinstaub max. 2.5 mg/m³) | 25-30% ~kein ISFP Bonus ~+10% Öl/Gas-Austausch-Bonus ~inklusive 5% Wärmepumpen-Bonus, wenn die Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser ist | |
7. Heizungsoptimierung | Hydraulischer Abgleich ist Voraussetzung (sofern technisch möglich, ansonsten mindestens ein Heizungscheck nach DIN EN 15378)
Beispiele für förderfähiger Maßnahmen: – Einstellung der Heizkurve – Austausch von Heizungspumpen, Anpassung Vorlauftemperatur und Pumpenleistung – Optimierung von Wärmepumpen – Dämmung der Rohrleitungen – Mess-, Steuer – und Reglungstechniken | 15%
+5% ISFP-Bonus |
*Einrichtung oder Erweiterung eines privaten Wärmenetzes (Gebäudenetz). Dient ausschließlich zur Eigenversorgung von mindestens zwei Gebäuden auf einem oder mehreren Grundstücken eines Eigentümers. Anschluss das Hauses an ein bestehendes Gebäudenetz, das die technischen Mindestanforderungen erfüllt oder an ein öffentliches Wärmenetz, wenn mindestens 25% erneuerbare Energien fließen. Für weitere Details sprechen Sie Ihre:n Energie-Effizienz-Expert:in an.
Zusätzlich zur Förderung der oben genannten Maßnahmen werden ebenfalls Arbeiten gefördert, die zur Vorbereitung und Umsetzung der Sanierungen oder zur Inbetriebnahme eingebauter Anlagen dienen.
Beispiele:
Falls Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an eine:n Energie-Effizienz-Expert:in in Ihrer Nähe zu wenden. Wir sind Ihr Ansprechpartner für den Norden von Rheinland-Pfalz und das südliche Nordrhein-Westfalen.
Unser Elfchen Elhado kennt sich bestens mit Energie und Immoblien aus. Für Sie recherchiert er spannende Artikel rund um die Themen Energieeffizienz und Hauskauf/-verkauf unter dem großen Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit.
Teilen Sie uns Ihr Anliegen mit und wir melden uns zeitnah zurück.
Die hier besprochenen Fördermaßnahmen können abgesehen von Haus- und Wohnungseigentümer:innen auch von Mieter:innen und Contractor:innen in Anspruch genommen werden.
Ein Tilgungszuschuss bedeutet, dass eine bestimmte Prozentzahl des Kredits nicht zurückzahlen müssen. Wenn Sie sich z. B. einen KfW-Kredit für ein Effizienzhaus 40 beantragen, erhalten Sie einen Tilgungszuschuss von 20% pro Wohneinheit. Das wären 24.000 € Tilgungszuschuss bei einem Einfamilienhaus mit einem Kredit von 120.000 €