Wie läuft das BEM EM - Antragsverfahren ab?

Einzelmaßnahmen BAFA

  1. Einholung Angebote/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte/-Expertin (EEE) bzw. Fachunternehmen zur Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB).
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung der Förderzusage abschließen.
    • (Formulierungshilfe hier unter A.25 oder Mustervertrag hier)  
  3. Online-Antrag mit Angabe der TPBID (vom EEE erhalten) stellen auf www.bafa.de/beg.
  4. Empfang des Zuwendungsbescheides nach Bewilligung des Zuschusses durch das BAFA.
  5. Die Effizienzmaßnahme umsetzen.
  6. Nach Maßnahmenumsetzung den Technischen Projektnachweis (TPN) durch Energie-Effizienz-Expertin/-Experten (EEE) bzw. Fachunternehmen erstellen lassen.
  7. Einreichung des Online-Verwendungsnachweises mit Angabe der TPNID.
  8. Empfang der Auszahlung nach Prüfung durch das BAFA.

Heizungsförderung KfW

Ab sofort (seit Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023; Übergangsregelung):

  1. An Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen wenden. Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert*in auf Wunsch nach Förderung ansprechen.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen.
  3. Vorhaben umsetzen. Eine vorzeitige Umsetzung ist nur bis zum 31. August 2024 möglich. Bitte beachten, dass die Vorhabensumsetzung auf eigenes Risiko erfolgt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
  4. Bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, vom Fachunternehmen eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen und Zuschuss im Rahmen der Übergangsregelung nachträglich beantragen.
  5. Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expert*in erstellen lassen.
  6. Identifizierung durchführen, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.

Bei einem Vorhabenbeginn ab 1. September 2024:

  1. An Sanitär-/Heizungs-/Klimatechnik-Fachunternehmen wenden und auf Wunsch nach Förderung ansprechen und Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen.
  2. Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachunternehmen abschließen (möglichst mehrere Angebote vergleichen!). Dieser muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Zudem ist erforderlich, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist.
  3. Im Kundenportal „Meine KfW“ registrieren, Zuschuss beantragen und der Erhalt der Zuschusszusage abwarten.
  4. Vorhaben nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen und Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachunternehmen bzw. Energieeffizienz-Expertin/Experten erstellen lassen.
  5. Sich identifizieren, Nachweise einreichen und nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.

Quelle: FAQ BEG EM,  Stand 20.12.2023 

https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html